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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von Jordan Maui Music (JMM)
1. Geltung
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen JMM und den Vertragspartnern(Kunde), für die von JMM angebotenen Leistungen darunter das Stellen von Ton, DJ- und Lichttechnik, Moderation, musikalische Begleitung von Veranstaltungen etc.
2. Vertrag
a) Verträge zwischen Kunden und JMM können schriftlich und mündlich geschlossen werden.
b) Angebote von JMM sind freibleibend, bis die Annahme des Kunden durch JMM bestätigt wird. JMM bestätigt die Annahme des Kunden spätestens 7 Tage nach Abgabe der Annahmeerklärung.
3. Rücktritt des Kunden
a) Im Falle eines Rücktritts seitens des Kunden werden folgende Stornierungskosten fällig: – Rücktritt mehr als 8 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Vergütung – Rücktritt bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und Stundensätzen die im Falle einer erfolgten Veranstaltung üblicherweise angefallen wären.
b) Für den Zugangszeitpunkt des Rücktritts gilt der Zeitpunkt des Zugangs bei JMM. c) Soweit der Rücktritt des Kunden vom Vertrag mit einem neuen Vertragsabschluss in Form einer Terminverschiebung innerhalb eines Jahres einhergeht und JMM auch zu dem neuen Termin verfügbar ist, werden die Stornierungskosten individuell geregelt.
4. Rücktritt seitens JMM
Ein Rücktritt seitens JMM erfolgt nur aus wichtigem Grund wie z.B. schweren Ausfällen der technischen Anlagen oder schwerer Krankheit, Unfall oder Tod des Künstlers. Die Leistungspflicht von JMM sowie die Vergütungspflicht des Kunden entfallen in diesem Fall. JMM ist bemüht, umgehend einen geeigneten Ersatz zu finden. Ebenfalls ist ein Rücktritt durch JMM möglich bei Unzumutbarkeit, welche vor allem dann vorliegt, wenn eine Gefährdung der technischen Anlagen oder des Künstlers besteht oder zu befürchten ist. Schadenersatzansprüche des Kunden bei einem Rücktritt von JMM sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens JMM entstanden sind.
5. Abbruch der Veranstaltung
Eine bereits begonnene Moderation oder musikalische Begleitung einer Veranstaltung kann von JMM aus wichtigem Grund sowie bei Unzumutbarkeit beendet werden. Unzumutbarkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn es zu erheblichen technischen Störungen bei Nutzung von durch den Kunden gestellten technischen Anlagen (DJ-, Licht- und Tontechnik) kommt. Soweit der Abbruch der Veranstaltung auf Gründe zurückzuführen ist, die auf Seiten des Kunden, (z.B. des Veranstaltungsorts, der Gäste oder des Personals des Kunden oder des Kunden selbst) liegen, bleibt der Anspruch von JMM auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Schadenersatzansprüche des Kunden bei einem Abbruch der Veranstaltung durch JMM sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens JMM entstanden sind.
6. Haftung
Für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben haftet JMM nur, soweit sie diese durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Für sonstige Schäden haftet JMM nur, soweit sie diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht hat. 7.Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an JMM direkt vorzunehmen, es sei denn JMM hat dies anderweitig mit dem Kunden vereinbart , folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung im Voraus auf ein von JMM genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang.
Im Falle der Nichtzahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz fällig.
8. Abgaben
a) Alle für die GEMA und GVL anfallenden Gebühren werden vom Kunden getragen und von diesem direkt an die GEMA und GVL abgeführt.
b) Es ist zu beachten, dass das Recht zur Wiedergabe vervielfältigter Tonträger zu erwerben ist, da von JMM unter Umständen vervielfältigte Tonträger verwendet werden.
c) Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind nicht öffentlich und unterliegen daher keiner Vergütungspflicht der GEMA. In Zweifelsfällen ist Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion aufzunehmen.
9. Pflichten des Kunden
a) Zur störungsfreien Erbringung der Leistung von JMM sorgt der Kunde dafür, dass am Veranstaltungstermin und – ort eine geeignete und fertige Spielstätte rechtzeitig zur Verfügung steht und diese für den An- und Abtransport der vom Künstler gestellten technischen Anlagen frei und zugängig ist. Parkausweise und Zufahrtsgenehmigungen stellt der Kunde JMM kostenfrei zur Verfügung.
b) Sofern nicht die von JMM angebotene Bühnentechnik verwendet wird, sorgt der Kunde dafür, dass die verwendeten Anlagen der Bühnenanweisung von JMM und dem üblichen technischen Standard entsprechen. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass alle rechtlichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden.
c) Der Kunde trägt die Haftung für die Sicherheit von JMM und seiner Hilfskräfte sowie für die von JMM mitgebrachten Gegenstände während des Aufenthalts am Veranstaltungsort. Er haftet für alle Schäden innerhalb der Räume des Veranstaltungsortes, insbesondere wegen Diebstahls von Equipment und/oder persönlicher Gegenstände des Künstlers.
10. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
a) Gerichtsstand von JMM ist Solingen.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
c) Soweit diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, verpflichten sich beide Parteien, auf die Behebung dieser Lücken in einer Art und Weise hinzuwirken, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, hätten sie den nicht geregelten Punkt bei der Vertragsschließung bedacht.